Newsletter 28: Revision des Erbrechts

31. Oktober 2022
Marktperformance-Newsletter28

Aktuelles Marktgeschehen – Rück- und Ausblick

Die weltweiten Finanzmärkte sind immer noch zahlreichen Schwierigkeiten ausgesetzt. Der Ukrainekrieg, die Null-Covid-Strategie in China und – inzwischen immer wichtiger – der Inflationsanstieg sowie die Massnahmen der Zentralbanken bestimmen die Diskussionen. Grundsätzlich könnten die Ausführungen vom letzten Newsletter im Sommer fast 1:1 übernommen werden und doch: In Erwartung, dass die Fed andeuten könnte, die Zinsen künftig etwas weniger straff zu erhöhen, zeigten die Aktienindizes im Oktober ein kleines Kursfeuerwerk. Der S&P500 legte 8%, der EStoxx50 sogar über 9% zu. Es hat sich also einmal mehr gezeigt, dass es wichtig ist, entlang der festgelegten Strategie investiert zu bleiben. Ganz nach dem Motto: Wenn es draussen laut ist, muss man selbst ruhig bleiben. 

Wie gross die Unsicherheit an den Börsen ist, hat sich diese Woche gezeigt. Zwar hat die US-Notenbank die Zinsen wie erwartet um 0,75% auf ein Zielbereich von 3,75% bis 4% angehoben, aber ein überraschend starker Arbeitsmarkt und immer noch steigende Inflationszahlen bewegten Jerome Powel (Vorsitzender der US-Notenbank) zur Aussage, dass es sehr verfrüht sei, jetzt schon an eine Pause bei den Zinserhöhungen zu denken. Daraufhin fiel der S&P500 um 2,5%. Technologiewerte hatten sogar noch mehr eingebüsst. Eine Teuerung von über 10% hat die Bank of England dazu bewogen, mit einer Zinserhöhung von 0,75% den grössten Zinsschritt seit 1989 vorzunehmen. 

Obwohl sich eine Konjunkturabschwächung abzeichnet und zahlreiche Firmen tiefere Gewinne ausweisen, ist davon auszugehen, dass die Notenbanken weitere Zinserhöhungen vornehmen. Solange kann auch nicht mit einer nachhaltigen Aktienrally gerechnet werden. Die Ausrichtung des Portfolios auf defensive Werte und Unternehmen mit stabilen, hohen Ausschüttungen dürfte immer noch angebracht sein.

Teilrevision des Erbrechts auf den 1. Januar 2023

Kürzliche Umfragen von Banken haben ergeben, dass 75% aller Personen ihren letzten Willen nicht verbindlich festlegen. Selbst die Hälfte der Millionäre hat nirgends festgehalten, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll. Eine ungenügende oder mangelhafte Nachlassregelung kann aber schnell kostspielig werden oder zu familiären Konflikten führen. 

Am 1. Januar 2023 tritt ein revidiertes Erbrecht in Kraft. Mit dem neuen Erbrecht möchte man mehr Möglichkeiten zur Selbstbestimmung eröffnen und damit modernen Beziehungs- und Familienformen gerechter werden. Die Revision soll in mehreren Teilen erfolgen. Im Fokus der ersten Teilrevision auf Anfang 2023 steht vor allem die Reduktion der Pflichtteile, einer damit erhöhten verfügbaren Quote bei der Einräumung der Nutzniessung und einer Änderung der Erbrechtsstellung des Ehegatten in einem Scheidungsverfahren. Im Wesentlichen fällt der Pflichtteil der Eltern von nachkommenlosen Erblassern weg und der Pflichtteil von Nachkommen reduziert sich von drei Viertel auf die Hälfte. Somit kann jeder Erblasser mit Nachkommen neu über mindestens die Hälfte des Nachlasses mittels Testament oder Erbvertrag uneingeschränkt verfügen (bisher ein Viertel oder drei Achtel).

Auch wenn bestehende Testamente und Erbverträge ihre Gültigkeit behalten, empfiehlt es sich, die existierenden Nachlassregelungen zu überprüfen oder zu überlegen, ob von den weitergehenden Regelungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht werden möchte. Wer sich bisher nicht mit der Nachlassregelung befasst hat, über Wertschriften, Liegenschaften oder Firmen verfügt oder nicht im «klassischen, traditionellen» Familienmodell des Gesetzgebers lebt, sollte sich unbedingt fachmännisch beraten lassen und allenfalls von den neuen Regelungsmöglichkeiten profitieren. 

Gerne stehe ich Ihnen für detailliertere Ausführungen, eine Überprüfung Ihrer Anlagestrategie, respektive Ihrer Portfolios oder Ihrer Vorsorge- und Nachlassregelung zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Kontaktnahme!

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