
Aktuelles Marktgeschehen – Rück- und Ausblick
Nach wochenlangen Avancen und Notierungen auf neuen Allzeithochs führte eine neue Coronavirusvariante zu erhöhten Schwankungen an den Aktienmärkten. Besonders Titel der Reisebranche und solche, welche von den Wirtschaftsöffnungen stark profitiert haben (z.B. Dufry, Flughafen Zürich, Luxusgüter- und Finanztitel) wurden abgestossen. Besser erging es Technologietiteln, Staatsanleihen und Gold. Unter Druck kamen auch Öl, Öltitel sowie Bitcoin. Einmal mehr zeigte sich aber, dass Panikreaktionen auf negative Meldungen nicht zielführend sind, sondern an der langfristigen Strategie festgehalten werden sollte. In nur vier Tagen wurden die negativen Börsentage der Vorwochen wieder wett gemacht.
Für die Entwicklung der Aktienmärkte dürfte entscheidend sein, ob neue Corona-Mutationen zu verstärkten Massnahmen oder gar Lockdowns führen, ob die Impfstoffe dagegen Schutz gewähren und auch, wie sich die Inflation verändert. Sofern sich die Inflation wieder reduziert oder hoch bleibt, weil sie von einer hohen Konsumentennachfrage getrieben wird, dann dürfte dies nicht schädlich für die Aktienmärkte sein. Sollte die Inflation jedoch hoch bleiben und die erhöhte Kostenseite der Unternehmen kann nicht durch höhere Preise kompensiert werden, dann sinken die Margen und es dürfte ungemütlich an den Aktienmärkten werden. Aktuell scheint es, dass die Konsumenten (auch dank der Geldflut der Notenbanken) höhere Preise akzeptieren und sich die Konsumlust nicht nehmen lassen. Gespannt darf man ausserdem sein, ob der US-Notenbankchef die Anleihenkäufe doch schneller als erwartet reduziert. Mit einem ruhigen Jahresabschluss kann also nicht unbedingt gerechnet werden und auch im neuen Jahr sollten Sie sich auf stärkere Schwankungen einstellen, ohne aber Ihren langfristigen Fokus aus den Augen zu verlieren. Der Trend zu nachhaltigen Anlagen oder disruptiven Technologien wird anhalten.
Revision des Aktienrechts
Während der Pandemie haben die meisten Generalversammlungen im virtuellen Raum stattgefunden. Einige sahen in dieser Durchführungsart eine Schwächung der Aktionärsrechte, da meistens keine Beantwortung von Aktionärsfragen erfolgte. Als eine der wenigen Firmen bot Sika eine Livezuschaltung für Fragen an. Der nächste Schritt wäre eine Live-Abstimmung.
Voraussichtlich per 2023 soll ein neues Aktienrecht in Kraft treten. Damit werden alle Varianten wie physische Versammlung, hybride Versammlungen an einem oder mehreren Orten, ergänzende Teilnahmemöglichkeiten durch online-Zuschaltung oder gar die rein virtuelle Durchführung möglich. Damit alle diese Formen per 2023 genutzt werden können, benötigt es Statutenanpassungen und Softwarelösungen, welche eine sichere Übertragung sowie eine einwandfreie Identifikation der
Aktionäre ermöglichen.
Mit der Aktienrechtsrevision gehen noch weitere Änderungen einher. So kann unter anderem neu der Nennwert der Aktien beliebig gewählt werden; einfach grösser null. Es wird dann möglich, das Aktienkapital in einer Fremdwährung mit Gegenwert von CHF 100’000 auszugeben. Weiter kann für beabsichtigte Kapitalveränderungen ein Kapitalband bestimmt werden, welches auf max. 50% über oder 50% unter dem im Handelsregister eingetragenen Aktienkapital begrenzt ist. Auch die Pflichten des Verwaltungsrates im Zusammenhang mit Sanierungsmassnahmen werden neu geregelt und der Begriff der «drohenden Zahlungsunfähigkeit» wird eingeführt. Bei Sanierungsmassnahmen liegt der Lead neu schwergewichtig beim Verwaltungsrat und nicht mehr bei der Generalversammlung und eine Revisionspflicht für Gesellschaften mit Opting-out wird verlangt. Fürs kommende Jahr empfiehlt es sich also, Ihre Statuten auf Anpassungsbedarf zu überprüfen und sich zu überlegen, ob Sie von den neuen Instrumenten Gebrauch machen wollen. Allentalls macht eine Totalrevision der Statuten Sinn.
Das aktuelle Jahr ist noch nicht vorbei und fürs neue Jahr stehen bereits einige Fragen und Hausaufgaben an. Daher wünsche ich Ihnen vorweg einen erfolgreichen Jahresabschluss, hoffentlich doch den einen oder anderen ruhigeren Adventsmoment, besinnliche schöne Festtage im Kreise Ihrer Liebsten und dann herzlich alles Gute fürs neue Jahr. Vor allem aber: Bleiben Sie gesund!
