
Marktbeobachtungen
Der Monat Oktober war für die Aktienmärkte durchwegs erfreulich. Die letzten Tage und Wochen waren geprägt von den Quartalsabschlüssen der börsenkotierten Unternehmen, welche die reduzierten Erwartungen der Analysten oft positiv überraschen konnten. Die Wahrscheinlichkeit eines No-Deal-Brexit ist nach den Abstimmungen im britischen Parlament stark gesunken. Im Handelsstreit zwischen den USA und China wurde ein vorläufiges Handelsabkommen in Aussicht gestellt und die Amerikanische Notenbank FED hat wie erwartet den Leitzins um weitere 25 BP gesenkt. Damit bewegen sich die weltweiten Aktienmärkte wieder um Höchststände herum.
Gewiss, die geopolitischen und konjunkturellen Risiken sind nach wie vor vorhanden. Mit der neuen Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde, wird die expansive Geldpolitik aber wohl weitergeführt. Ausserdem werden vielerorts die Steuern gesenkt und die Staatsausgaben erhöht. Die Finanzierungskosten für Unternehmen bleiben so niedrig wie nie und positive Zahlen vom US-Arbeitsmarkt werden auch den Konsum unterstützen. Aus diesen Gründen sind wir der Meinung, dass es noch zu früh ist, im grossen Stil Gewinne auf den Aktienkursen zu realisieren, und dass man weiter schwergewichtig in defensiven Dividendentitel investiert bleiben sollte.
Abschaffung der Inhaberaktie: Empfehlungen für Verwaltungsräte
Am 1. Novermber 2019 sind verschiedene Änderungen des OR und StGB in Kraft getreten, welche nach Ansicht des Bundesrates notwendig waren, um Empfehlungen des sog. Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke nachzukommen. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Inhaberaktie weitgehend abgeschafft und die Verletzung von Melde- und Dokumentationspflichten betreffend wirtschaftlich Berechtigter strafbar werden. Neugründungen mit Inhaberaktien sind damit grundsätzlich nicht mehr möglich und bestehende Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien werden gezwungen, die Aktien in Namenaktien umzuwandeln. Ausgenommen davon sind börsenkotierte Aktiengesellschaften und Gesellschaften, welche Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet haben. Die Frist zur freiwilligen Umwandlung läuft bis zum 30. April 2021.
Verwaltungsräte von Gesellschaften mit Inhaberaktien sollten dafür besorgt sein, dass sich allenfalls noch nicht identifizierte Inhaberaktionäre identifizieren, andernfalls droht der Verlust der Eigentumsrechte. Ebenso müssen sich Aktionäre, welche mehr als 25% des Kapitals oder der Stimmen halten, melden. Eine Verletzung der Meldepflicht ist strafbar. Weiter sind Verwaltungsräte von AG’s und Geschäftsführer von GmbH’s dafür verantwortlich, dass ein Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen geführt wird. Auch hier drohen Bussen bis zu CHF 10’000.-. Aktionären, die ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen sind, sollten keine Dividenden ausbezahlt und die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte (z.B. Zutritt zur GV) verwehrt werden.
Gerne unterstütze ich Sie mit meinen Kollegen von ME Advocat AG bei der Umwandlung in Namenaktien, der Erstellung und pflichtgemässen Führung der notwendigen Verzeichnisse sowie weiteren Fragestellungen rund um die Gesetzesänderungen.
