Newsletter 17: Aktuelle Herausforderungen für Stiftungen – Stiftungscheck

30. September 2019
Marktperformance-Newsletter17

Marktbeobachtungen (Rückblick 3. Quartal 2019)

Globale Aktien haben sich im dritten Quartal praktisch seitwärts bewegt. Die Handelsspannungen zwischen USA und China sowie sich eintrübende Konjunkturdaten bremsten die Märkte nach oben, dafür begrenzten die Zentralbanken die Kurse nach unten. Deutlichere Ausschläge verzeichnete hingegen der Anleihenmarkt. So sind die Renditen von 10-jährigen Staatsanleihen in der Schweiz und in den USA um rund 30 Basispunkte (0,3%) gefallen.

Aktuell finden sowohl Pessimisten wie auch Optimisten ausreichend Argumente für ihre Markteinschätzungen. Für die Schweiz sank das Konjunkturbarometer für das verarbeitende Gewerbe Ende September auf den tiefsten Stand seit 2015 und der Einkaufsmanagerindex PMI für die Industrie liegt aktuell mit 44,6 Punkten weit unter der Wachstumsschwelle von 50 Punkten. Positiv dafür ist, dass der PMI für das Dienstleistungsgewerbe auf 56,4 Punkte gestiegen ist. Ebenfalls positiv stimmen könnte, dass in den ersten neun Monaten in der Schweiz 23’785 neue Firmen gegründet wurden; ein Rekordwert. Woran soll sich der Anleger nun halten? Für viele Investoren sind die oft negativen Renditen bei Obligationen keine Option. Falls der Risikoappetit nachlässt, investiert man mangels Alternative in defensivere Aktien oder in Gold. Genau diese Rotation konnte in den letzten Wochen an den Märkten beobachtet werden. Aus unserer Sicht sollte der langfristige Anleger weiterhin in Aktien investiert bleiben und er kann kurzfristige Rückschläge, wie aktuell gerade beim Gold, für eine Neupositionierung nutzen. Der Fokus auf defensivere Aktientitel mit geringer Verschuldung sowie nachhaltiger Dividende scheint uns immer noch richtig.

STIFTUNGEN: Aktuelle Herausforderungen

Anfang September kursierte eine Schlagzeile in den Zeitungen, dass der ehemalige FDP-Präsident Franz Steinegger eine Aufsichtsbeschwerde „am Hals“ habe. Eine von ihm präsidierte Stiftung investierte in Immobilien, von welchen etliche Wohnungen über professionelle Airbnb-Anbieter vermittelt werden. Im aktuellen Tiefzinsumfeld haben es viele Stiftungen und Anleger schwer, geeignete Anlageinstrumente zu finden. Auf der Suche nach Rendite stösst man neben Immobilien auch oft auf alternative Angebote wie Private Equity, Hedge Funds, Private Debt, usw. Solche Anlagen sind nicht grundsätzlich schlecht, doch muss auch hier im Einzelfall sauber geprüft werden, ob diese Anlagen und die oft damit verbundene Illiquidität mit dem Stiftungszweck, dem Anlageziel und dem allfälligen Anlagereglement vereinbar sind. Ausserdem werden dann höhere Renditen nicht selten durch deutlich höhere Gebühren weggefressen.

Derzeit wird die Handelsregisterverordnung einer Revision unterzogen. Die geplanten Änderungen haben auch Folgen für Stiftungen. So müsste künftig der ganze Stiftungszweck im Handelsregister eingetragen werden und nicht nur eine gekürzte Version. Familienstiftungen wären dann nicht mehr von der Eintragungspflicht befreit und müssten sich nachträglich eintragen lassen. Diesem Umstand ist bei der Formulierung des Stiftungszwecks Beachtung zu schenken und gewisse statutarische Bestimmungen sollten vielleicht eher in ein Reglement verschoben werden.

Stiftungen mit einem Auslandbezug (Erhalt oder Senden von Geldern aus oder ins Ausland; Stiftungsrat mit Wohnsitz Ausland) könnten künftig von einer erhöhten Meldepflicht betroffen sein, wenn die Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) in der geplanten Fassung in Kraft gesetzt wird. Die genauen Meldepflichten sind noch nicht bekannt. Diese werden aber umfangreich sein. So könnten Angaben zu Stiftungsräten und sämtlichen Destinatären offengelegt werden müssen.

Als Stifter, Stiftungsrat, Beauftragter einer Stiftung oder als angehender Stifter sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Sind die Anlagen mit dem Stiftungszweck vereinbar und verfolgen Sie geeignete Anlageziele?
  • Kennen Sie die genaue Gebührenstruktur Ihrer Anlagen?
  • Genügt Ihre Stiftungsorganisation Mindestanforderungen an eine Good-Governance?
  • Sind Sie auf bevorstehende Anpassungen der Regulation vorbereitet?

Zur Beantwortung dieser Fragen sind rechtliches und anlagetechnisches Know-how unverzichtbar. Sollten Sie in einzelnen Themen unsicher sein, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf zur Vereinbarung eines ersten unverbindlichen Gesprächs!

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