Beinahe unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit sind am 1. November 2019 mit dem Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke einige bedeutende Änderungen im OR und StGB in Kraft getreten. Die Inhaberaktie wird faktisch abgeschafft und das vorschriftswidrige Führen des Aktienbuches, respektive das Nicht-Melden der an Aktien wirtschaftlich berechtigten Personen, werden unter Strafe gestellt. Mehr dazu und zu den Entwicklungen an den Aktienmärkten im angehängten Newsletter.
Gerne unterstütze ich Sie mit meinen Kolleginnen und Kollegen von ME Advocat AG bei der Umwandlung in Namenaktien, der Erstellung und pflichtgemässen Führung der notwendigen Verzeichnisse sowie weiteren Fragestellungen rund um die Gesetzesänderungen.