In Beratungsgesprächen rund um die Vorsorge und den Nachlass wird oft der Wunsch geäussert, die eigene Liegenschaft schon vorzeitig an einen Nachkommen zu übertragen, weiterhin aber darin wohnen zu wollen. Dafür eignen sich die beiden Dienstbarkeiten "Nutzniessung" und "Wohnrecht". Eine kurze Darstellung dieser beiden Dienstbarkeiten finden Sie im angehängten Newsletter 14.
Selbstverständlich finden Sie darin auch den gewohnten Überblick über die beachtliche "Aufholjagd" an den Märkten. Getreu nach dem Motto: Vermögen und Recht - ein Leben lang (und darüber hinaus)!