Stiftungserrichtung

Eine Stiftung kann durch eine öffentliche Urkunde oder durch eine Verfügung von Todes wegen gegründet werden.
Auch heute noch werden die meisten Stiftungen auf unbestimmte Zeit errichtet. Dabei ändert sich das gesellschaftspolitische und rechtliche Umfeld immer schneller. Damit die Stiftungsräte in späteren Jahren immer noch dem Stiftungszweck bestmöglich nachkommen können und Konflikte vermieden werden, ist eine sehr sorgfältige Errichtung der Stiftung notwendig.

Soll die Stiftung auch in zwanzig Jahren noch existieren? Was soll unterstützt werden, und vor allem was nicht? Wie stellen Sie sicher, dass der Stiftungsrat auch nach dem Ableben der Stifter noch genau in deren Sinne agiert?

Der Stiftungszweck soll so genau wie möglich umschrieben werden, ohne jedoch dem Stiftungsrat ein zu enges Korsett mit auf den Weg zu geben. Durch das Erstellen von geeigneten Reglementen kann zum Beispiel der Anlage- und Vergabeprozess definiert werden. Ein Organisationsreglement sorgt dafür, dass der Stiftungsrat auch künftig ein kompetentes Gremium bleibt und eine gute Governance gegeben ist.

Ist die Stiftung erst einmal errichtet, sind spätere Anpassungen schwierig. Es lohnt sich deshalb für die Gründung eingehend Zeit zu nehmen, den Stiftungszweck aus verschiedenen Blickwinkeln zu hinterfragen und eine gut überlegte Stiftungsstrategie zu wählen.

Gerne stehen wir Ihnen mit unseren zahlreichen Erfahrungen beratend zur Verfügung.

 
  • Beratung Stiftungsrecht
  • Stiftungsstatuten
  • Stiftungsreglemente (z.B. Anlagereglement / Organsiationsreglement)
  • Beurkundungen / Stiftungsgründungen
  • Beratung Stiftungszweck 
  • Begleitung Stiftungsaufsicht und Steuerbehörden 
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