
Aktuelles Marktgeschehen – Rück- und Ausblick
Für den Schweizer Aktieninvestor mit einem «Home Bias» ist das Anlagejahr 2023 bisher enttäuschend, hinken die Schweizer Indizes der Performance der internationalen Aktienmärkte doch deutlich hinterher. Selbst wenn man die Währungsverluste im EUR oder USD berücksichtigt, liegen die europäischen und amerikanischen Aktienmärkte weit vorne. Es ist auch wenig tröstlich, dass die Performance im amerikanischen Technologieindex Nasdaq (+35% ytd) hauptsächlich auf die «Glorreichen 7» zurückzuführen ist. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch, wenn man den Zeitraum seit 2010 betrachtet. Internationale Diversifikation lohnt sich also.
Gemäss einem kürzlich veröffentlichen Bericht rechnet die OECD für die Schweizer Wirtschaft mit einem Wachstum von 0,9% für das nächste Jahr. Dies ist deutlich tiefer als zuletzt angenommen. Als Gründe dafür nennt sie eine Abschwächung der weltweiten Konjunktur, schwierigere Finanzierungsbedingungen und rückläufiger Konsum. Mietzinserhöhungen und hohe Strompreise werden die Inflationszahlen in der Schweiz weiter hochhalten und es sei – gemäss OECD – in der Schweiz mit Zinserhöhungen zu rechnen. Die Schweizer Wirtschaft werde erst in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres Fahrt aufnehmen. Wer jedoch bisher mit einem starken «Schweizer Fokus» investiert war, sollte dies fürs nächste Jahr nicht aufgeben. Zwar gehen die Finanzmärkte von deutlich positiveren Aussichten aus als die Ökonomen, falls sich die Konjunktur aber abschwächen wird, ist der Schweizer Markt mit seinem defensiven Charakter, hohen Dividenden und einem wohl weiterhin sehr starken Schweizer Franken gut positioniert.
Erbengemeinschaften und Willensvollstreckung
In den meisten Fällen erbt man nicht allein. Alle Erben zusammen bilden eine Erbengemeinschaft, in welcher jeder Entscheid gemeinsam und vor allem einstimmig gefällt werden muss. Dies führt oft zu Konflikten. Ein einzelner Erbe kann die Teilung des Nachlasses lange blockieren oder verhindern, dass Liegenschaften und Wertschriften verkauft oder bewirtschaftet werden können. Je länger eine Erbschaft nicht geteilt wird, desto komplexer wird es. Neue Erben können dazukommen oder sollte ein Erbe ohne Vorsorgeauftrag urteilsunfähig werden, spricht noch die KESB mit. Oft wird die Teilung auch einfach aus emotionalen Gründen schwierig.
Wer seinen Nachlass sauber und frühzeitig regelt, kann solche Konfliktsituationen deutlich verringern. So kann mittels Teilungsvorschriften bestimmt werden, wer was erhalten soll oder einzelnen Erben kann ein Vorrecht eingeräumt werden. Aber selbst bei einer sorgfältigen Regelung sind viele Erben überfordert. Durch den Einsatz eines professionellen und unabhängigen Willensvollstreckers wird die Familie entlastet. Der Willensvollstrecker kümmert sich um alle finanziellen und administrativen Belange bis zur Erbteilung und kann auch vermittelnd zwischen den Erben wirken.
Neuigkeiten bei Partnern und in eigener Sache
Die ME Advocat Rechtsanwälte ist seit über 30 Jahren erfolgreich auf Ihre rechtlichen Bedürfnisse spezialisiert und hat ihren Marktauftritt aktualisiert. Schauen Sie doch einmal auf der neuen Homepage www.advocat.ch vorbei. Die Ebfinanz AG bietet nunmehr seit 45 Jahren unabhängige und kompetente Vermögensverwaltung. Just zum Jubiläum wurde seitens der Finma die Bewilligung zum Vertrieb eines eigenen Fonds sowie für die Vermögensverwaltung unter FINIG und FIDLEG erteilt.
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Frohe Advents- und Festtage sowie ein erfolgreiches und glückliches 2024!
Bereits zum 7. Mal danke ich Ihnen persönlich und im Namen der Advocat Finanz AG für Ihr Vertrauen, den wertvollen Austausch und die bereichernden Begegnungen. Für das kommende Jahr 2024 wünsche ich Ihnen viel Erfolg, alles Gute und beste Gesundheit sowie nun hoffentlich einen etwas entspannten Advent und ganz frohe Feststage!
